In 2015 wurde die Bewertung/Evaluation des 3. Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vorbereitet und in die Wege geleitet.

Dazu wurden alle 4 gewählten und Contergangeschädigten Vertreter und Margit Hudelmeier vom Bundesministerium für Familie ... (BMFSFJ) eingeladen, um die jeweiligen Inputvorschläge vorzubringen. 

Letztendlich wurden 2 Expertisen in Auftrag gegeben:

an eine Rechtsanwältin, Fr. Schindler, die die Abläufe und Prozesse innerhalb der Stiftung untersuchen sollte und an die Heidelberger Universität, Prof. Dr. Dr. Kruse, der die Wirkung bei uns (aber nicht der Leistungsempfänger der Stiftung, die im Ausland leben) überprüfen sollte, gerade auch hinsichtlich unserer Lebensqualität und Gesundheit. 

Diese beiden Expertisen lagen Ende des Jahres dem Ministerium vor, nicht aber den Betroffenenvertretern. Die Bundesregierung hat hieraus einen Bericht zur Evaluation erstellt mit Vorschlägen der Verbesserung u.a. auch für eine Pauschalierung der Beträge für die spezifischen Bedarfe.

Die abgenommenen Expertisen und der Bericht der Bundesregierung sind hier zu finden: 

conterganbericht.pdf
 

unsere Empfehlungen hierzu im Vorfeld:

evaluation stellungnahme 2015

evaluation berlin2015