2016:

Seit der Veröffnetlichung des Berichts der Bundesregierung im Jni 2016 über die Auswirkungen und möglichen Weiterentwicklungen wird viel diskutiert, auch in dem Bundesausschuss für Familie...

Selbstverständlich haben sich auch die 4 Vertreter der Leistungsempfänger im Stiftungsrat der Conterganstiftung auf den Weg gemacht, um mit diversen Abgeordneten das Gespräch zu suchen. Natürlich auch wir. 

Viele weitere Contergangeschädigte haben von sich aus verschiedene Bundestagsabgeordnete angerufen, angeschrieben und besucht, um die eigene Meinung oder die Meinung einer Gruppe oder Verband zu vermitteln.

Innerhalb der Contegangstiftungsratsvertreter und des Vorstands der Stiftung besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass die Pauschalierung der Gelder für die spezifischen Bedarfe gewollt ist. 

Das bedeutet aber nicht, dass alle Verantwortlichen im Bundestag und im Familienausschuss des Bundes das auch so sehen. 

In unserer Community wird heftigst diskutiert, welcher Pauschalisierungauszahlungssmodus richtig und gut ist, aber auch in den Gesprächen im Laufe der vorletzten Woche in Berlin wurde sehr deutlich, dass eine Pauschalierung überhaupt noch nicht "in trockenen Tüchern" ist. 

Um hierzu einen Konsens zu finden, wird es am 19.09.16 in Berlin zu einem nicht öffentlichen Fachgespräch kommen, denn die Zeit drängt.

Wenn es hier zu keiner gemeinschaftlichen, parteiübergreifende Lösung kommt, dann ist eine Gesetzesänderung in diesem Jahr unwahrscheinlich. Das bedeutet, dass wir frühestens in 2018 einen pauschalen Betrag für unsere spezifischen Bedarfe bekommen könnten und im nächsten Jahr weiterhin das Antragsverfahren in der Stiftung bestehen bleibt. 

Zudem kommt erschwerend zurzeit hinzu, dass gerade jetzt das Teilhabegesetz politisch und öffentlich diskutiert wird, was ein Gesetz für alle Menschen mit Behinderung werden soll.

Gerade die neuen Bundestagsabgeordnete verstehen oftmals zu Beginn der Gespräche nicht, weshalb wir überhaupt etwas eigenes brauchen und weshalb die spezifischen Bedarfe aus Steuermitteln nicht ganz eingestellt werden, da diese kaum einer beantragt hat, also der Bedarf gegen Null geht. Das Teilhabegesetz wird gut werden und dann geht es allen besser! Dieses Geld wird nur als eine "Erhöhung" der Rente betrachtet. 

(Das ist nicht unsere Meinung, sondern zusammengefasst, was wir häufiger gesagt bekommen haben).

Das ist ein entsprechend schlechter Boden für höhere Forderungen (mehr als 30 Mio) und gleichwohl problematisch, wenn man die Absicherung der pflegenden Angehörigen thematisiert, da dies genau auch im Teilhabegesetz diskutiert und gefordert wird.

Es ist also nicht ganz leicht, unsere (guten) Argumente an den Mann oder die Frau zu bekommen.

Wenn es daher jetzt nicht zu einem höheren Betrag der Auszahlung kommt (mehr als 27 Mio), dann müssen wir uns eine Möglichkeit schaffen, dass wir uns in 2-3 Jahren erneut an die Regierung wenden können. Dazu braucht man Zahlen und Inhalte. Ein Vorschlag könnte doch sein, dass jeder einmal im Jahr als Ergebnisqualitäts - und Zweckbestimmungsnachweis ein Schreiben ausfüllt, welches rechtswirksam erklärt, dass wir das Geld im Sinne unserer spezifischen Bedarfe genutzt haben und zugleich eine Liste aller Gegenstände, Therapien, Rehamassnahmen beilegen (OHNE RECHNUNGEN), So bekommt man einen Überblick, was für spez. Bedarfe wir tatsächlich haben. So kann auch der Vorwurf, wir wollen uns nur "Luxus" kaufen wie z.B. teure Autos, Urlaube in der Südsee .. (und was wir noch alles gehört haben) entkräftet werden. Vergesst nicht: Abgeordnete sind auch im facebook und anderen sozialen Netzwerken!

Dass wir als geschädigte Opfer nun unter uns ausmachen sollen, welcher Auszahlungsmodus richtiger ist, empfinden wir - gelinde gesagt -  unerträglich, denn so wird auf uns die schlechte und nicht zeitgemäße Formel der Schadensermittlung und deren Auswirkungen geschoben. Sollen wir tatsächlich erörtern, wem es schlechter geht? Die Emails, die uns erreicht haben, zeugen auf jeden Fall davon, dass es einige unter uns gibt, die mit der Rentenhöhe der über 50 Punktler ein großes Problem haben und dies neiden. Das ist für uns unfassbar.

Die Heidelberger Expertise sagt, dass es zu großen Funktionseinschränkungen gerade jetzt bei Menschen mit unterem Punktwert kommt. Die anderen hatten diese Einschränkung schon vor 30 Jahren. Bedeutet das, dass man tatsächlich annimmt, dass ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist und es daudurch weniger hart ist?

Zurzeit sind besonders viele Geschädigte bei den Abgeordneten unterwegs, die im unteren Punktwertbereich liegen, was ja auch kein Wunder ist. Die anderen, schwerstgeschädigten Leistungsempfänger sind oftmals garnicht mehr in der Lage, sich auf den Weg zu machen.

Demnach wird die Meinung der Menschen , die im unteren Punktsegment liegen, gut bis sehr gut vertreten. Daher haben wir uns auf die Fahne geschrieben, uns diesmal für die Leistungsempfänger mit mehr als 50 Punkten, (die auch das Geld für ihren hohen Bedarf brauchen) verstäkt einzusetzen. .

Wenn wir von der Stiftungssysstematik ausgehen, dass es um Grundschäden und angelegte Schadensfolgen geht, dann sollte eine Auszahlung nach der Schadenspunkttabelle erfolgen. Wenn wir tatsächlich den Schadensbegriff erweitern (auch auf Folgeschäden) und rein nach Funktionalität bewerten, dann ist ein Sockelbetrag zu wählen.   

Herauskommen wird dadurch hoffentlich ein guter Kompromiß.

Leider wäre es der Stiftung wohl nicht möglich - so haben ir gehört - , ein Ansparmodell (wie ein Konto bei der Stiftung) zu ermglichen, so dass wir alle unseren Betrag selber auf ein besonderes Konto oder so etwas "parken" müßten, wenn wir z.B. für eine Aufzug, ein KFz-Anschaffung etc. sparen müssen.

Insbesondere in diesem Zusamenhang ist es ganz wichtig, dass der §18, Abs. 2 (Einkommens-und Vermögensanrechnung) angepasst wird, denn zurzeit ist diese Befreiung nur auf das SGB XII festgelegt worden, aber das wird es wahrscheinlich im nächsten Jahr schon nicht mehr so geben, weil das BTHG kommt. Wer 24h Assistenz braucht, weiß, wie wichtig das ist.

Das waren nur ein paar Erläuterungen zu unserem "Papier", einer Tischvorlage, die wir immer den Gesprächspartnern übergeben haben, nachdem wir das verbal vorher vorgestellt haben. Die gleiche Vorlage nutzen wir für das Fachgespräch.

Wer die Forderungen der ICTA noch aus 2012/2013 und vorher kennt, findet vieles Bekannte darin wieder. 

Sobald es öffentliche Unterlagen gibt nach der Fachausschuss-Sitzung werden wir diese einstellen. 

 

Hier unsere Tischvorlage:

AuswirkungenFamilienausschuß2016.pdf

Pauschalierungsmodelle nach Errechnung der Punktwerte.pdf