Wir haben hier unsere Forderungen gegenüber der Bundesregierung in den Austausch mit den Ergebnissen der Heidelberger Studie von Prof. Dr. Kruse gebracht:

 

1

Ein abgestuftes Entschädigungsrentensystem nach der

Kapitalschädigungstabelle. Mindestens 3.500 Euro ab 45 Schadenspunkte

und ab 70/ 80 Schadenspunkte ca. 6000 €  bei z.B.  Vierfachschädigung oder Gehörlosigkeit;

(mögliche Kriterien für eine Erhöhung Punktetabelle oder Pflegestufe III)

Fazit: Härtefälle höhere Rentenzahlungen (80 oder 70 Punkte und mehr siehe 3 reale Fälle mit realen Rechnungen im Archiv);

 

Begründung:

- 3 von 4 Fällen bei Neuanschaffungen eines Kfz ist kein Kostenträger vorhanden.

67% können die Kosten selber nicht aufwenden

(4-fach geschädigte Menschen ist der Prozentsatz höher).

33% dringender Umbaubedarf des Wohnumfeldes aufgrund der Conterganschädigung.

Davon: 92% keine Kostenübernahme durch Dritte bei Wohnumfeldmassnahmen.

Und 94% bei 4-fach geschädigten Menschen.

 

- Punkt 2 Handlungsempfehlungen Kruse:

1/3 arbeitet nicht mehr, finanzielle Kompensation dieser Nachteile.

Gründe der Berentung: vorzeitige Alterung durch Folge- und Spätschäden

der Conterganschädigung.

Schwere Schmerzzustände und angeborene, körperliche

Beeinträchtigungen (Contergangrundschaden).

 

- Punkt 3 Handlungsempfehlungen Kruse:

Bei Pflegebedürftigkeit ergänzendes Budget ohne Heranziehung der Angehörigen.

 

- Punkt 6 Handlungsempfehlungen Kruse:

Pkw und andere Hilfsmittel zur Teilhabe am öffentlichen Leben.

Unabhängig vom Vermögen und Einkommen Budget (individuelle Hilfsmittel für

die es keinen Kostenträger gibt).

 

- Punkt 8 Handlungsempfehlungen Kruse:

Persönliche Assistenz als persönliches Budget monatlich (nicht Sozialhilfe SGB XII, da

60 % noch arbeiten – daher nicht in den Genuss kommen können; DAHER: nur über Arbeitsaufgabe, Möglichkeit an SGB XII Gelder zu kommen, würde einen enormen Lebensqualitätsverlust bedeuten)

 

- Punkt 10 Handlungsempfehlungen Kruse:

Spezielle Bedarfe (Ausstattung Hörgeräte, Kleidung, Sprachsteuerung,

Rolläden u.s.w. ungedeckt!!! (weder Sozialhilfe, SGBXII noch Krankenkasse zahlt).

 

 

Ungedeckte Kosten: Gesundheit, Therapien

Medikamente 37, 8%

Hilfsmittel 50,3 %

Krankengymnastik, Massage, Akupunktur 71,8 %

Rehabilitationsmaßnahmen 46,2 %

 

 

Ungedeckte Kosten: Assistenz jährlich:

Bis 1.500 Euro 10,5 %

1500 – 2499 Euro 8,7 %

2500 – 4999 Euro 21,5 %

5000 – 9999 Euro 25,1 %

10.000 Euro und mehr 34,2 %

 

 

Ungedeckte Kosten: Pflege jährlich:

Bis 1500 Euro 20 %

1500 – 2499 Euro 21,2 %

2500 – 4999 Euro 20 %

5000 – 9999 Euro 16,7 %

10.000 Euro und mehr 22 %

  

2

Einmaliger Entschädigungsbetrag für materiellen und immateriellen Schäden.

 

3

Entschuldigung der Bundesregierung, der Landesregierung NRW und der Justiz; nur, wenn vorher die Bundesregierung Punkt 1 und 2. umgesetzt wurde.

 

4

Wirkliche Dynamisierung sämtlicher Stiftungsleistungen anhand der Inflationsrate.

 

5

Übernahme der Kosten für Implantate / Erhöhung der monatl. Renten

Handlungsempfehlungen 11 Kruse:

„Mit Blick auf die zahnärztliche Versorgung ist die Übernahme aller notwendigen zahnärztlichen

und kieferchirurgischen Maßnahmen, die auf Fehlbildungen im Bereich des Gesichtsschädels und der Kiefer zurückzuführen sind, durch die gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen. Die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung weiterer Schädigungen ist von den Kostenträgern zu gewährleisten. Des Weiteren sind die Kosten für Zahnimplantate bei jenen Contergangeschädigten

in vollem Umfang zu übernehmen, bei denen die fehlende Greiffunktion der Hände durch das

Gebiss ersetzt wird und ein herausnehmbarer Zahnersatz nicht von ihnen selbstständig eingesetzt oder herausgenommen und gereinigt werden kann.“

Ist eine kassenärztliche Übernahme nicht möglich (siehe Gerichtsurteile), dann muß die monatl. Rentenzahlung entsprechend angehoben werden.

 

6

Einrichtung dezentraler, medizinischer Kompetenzzentren in mehreren Bundesländern.

 

Begründung:

Handlungsempfehlungen 12 Kruse:

„Es sind zeitnah multidisziplinären Kompetenzzentren einzurichten, die als Anlaufstelle für alle

gesundheitliche Belange der Contergangeschädigten dienen. Es ist eine Datenbank einzurichten auf die Betroffene, Ärzte/Zahnärzte und Pflegefachpersonen Zugriff haben, um Informationen zur Schädigung und deren Folgen, damit verbundenen Risiken und optimaler Therapie, Rehabilitation und Pflege abzurufen und auf interaktiver Grundlage Erfahrungen einzuspeichern und weiter zu geben. Hier soll beispielsweise Auskunft über Ärzte/Zahnärzte in der Region gegeben werden, die Erfahrung mit den spezifischen gesundheitlichen Problemen Contergangeschädigter und mit bewährten Therapieformen haben, ebenso über qualifizierte stationäre und ambulante Rehabilitationsangebote.

Außerdem sollen Angeboten zur CME‐pflichtigen Fort‐ und Weiterbildungen

zu allen Aspekten der Conterganschädigung und deren Therapie für Ärzte und Zahnärzte vorgehalten werden, die contergangeschädigte Patienten behandeln.“

Wir empfehlen die Mitgliedschaft und Kooperation mit DysNet. Und wenn diese Zentren gebildet werden, dann in enger Kooperation mit diversen Betroffenenvertretern aus den unterschiedlichen Regionen.

 

7

Kennziffer als Besonderheit in den Arztpraxen.

 

 

 FAZIT:

 

 

1. Erhöhung der Conterganrenten unter besonderer Berücksichtigung der Opfer ab 70 Conterganschadenspunkte, um das bestehende Leid lindern, ungedeckte Kosten für Assistenz, Heil-und Hilfsmittel abzufedern.

2. Umsetzung der Erhöhung zeitnah, weil die Mortalitätsrate ab 45 Schadenspunkte jetzt schon 73% beträgt und wenigstens die letzten Jahre mithilfe der finanziellen Unterstützung erträglicher werden.

 3. ein drittes Stiftungsänderungsgesetz noch 2012/2013.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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